8.1. Die von Swifiss AG gelieferten Produkte sind durch ihre Spezifikationen gemäss Auftragsbestätigung beschrieben.
8.2. Swifiss AG gewährleistet deren Beschaffenheit und Qualität gemäss diesen Spezifikationen für längstens sechs Monate ab Lieferung. Mangels Beschreibung in den Spezifikationen gilt die allgemein anerkannte Verkehrsanschauung für das betreffende Produkt. Von der Gewährleistung und Haftung der Swifiss AG ausgeschlossen sind Schäden, die infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung, Missachtung von Gebrauchsanweisungen, übermässiger Beanspruchung sowie infolge anderer Gründe, die die Swifiss AG nicht zu vertreten hat, entstanden sind. Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Besteller vorgeschrieben werden, übernimmt die Swifiss AG die Gewährleistung lediglich im Rahmen der erbrachten Gewährleistung der betreffen- den Unterlieferanten.
8.3. Der Besteller hat unverzüglich nach Erhalt und vor Gebrauch, Weiterverarbeitung oder Verkauf das gelieferte Produkt zu prüfen und allfällige Mängel spätestens bis zum fünften Werktag nach Erhalt des Produkts schriftlich (nur Brief, Fax oder E-Mail) zu rügen. Zusammen mit der Mängelrüge hat der Besteller sämtliche Informationen und Dokumentationen zuzusenden, damit das Produkt und der Mangel identifiziert werden können. Swifiss AG ist berechtigt, das beanstandete Produkt beim Besteller zu begutachten oder durch einen beauftragten Dritten begutachten zu lassen und Proben des beanstandeten Produkts zu entnehmen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Beanstandungen entbinden den Besteller nicht von der Zahlungspflicht.
8.4. Soweit Swifiss AG nach Vorgaben des Bestellers produziert, übernimmt sie keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen. Der Besteller ist ausschliesslich verantwortlich dafür, dass in diesem Fall sämtliche gewerblichen Schutzrechte sowie die einschlägigen Vorschriften (Richtlinien, Gesetze, Ver- ordnungen, Standesrichtlinien etc.) medizinischer, pharmazeutischer, kosmetischer oder lebensmitteltechnischer Art etc. eingehalten sind.
8.5. Bei Mangelhaftigkeit des gelieferten Produkts und rechtzeitiger Mängelrüge des Bestellers hat Swifiss AG das Recht, nach ihrer Wahl:
8.5.1. das mangelhafte Produkt gegen Erstattung des bereits bezahlten Kaufpreises zurückzunehmen;
8.5.2. oder das mangelhafte Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen;
8.5.3. oder den Mangel zu beheben;
8.5.4. oder dem Besteller den Minderwert des Produktes zu ersetzen.
8.6. Dem Besteller steht das Recht zur Wandelung bezüglich des fehlerhaften Produkts erst zu, wenn auch nach angemessener Nachfrist die Swifiss AG nicht von ihrem Recht zur Minderung oder zum Ersatz des Produkts Gebrauch macht und die Mangelbehebung nicht möglich ist. Wegen Mängeln irgendwelcher Art hat der Besteller keine anderen Rechte und Ansprüche als die in dieser Ziffer ausdrücklich genannten. Erfolgt die Mangelbehebung durch Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Pro- dukts, löst dies keine neue Gewährleistungsfrist aus.
8.7. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung der Swifiss AG auf den Fakturawert des mangelhaften Produkts. Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung für unmittelbaren und mittelbaren Schaden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen beim Besteller oder bei Dritten sowie für weitere Folgeschäden wegbedungen.